Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Vorratsdatenspeicherung nur wenige Tage vor dem Start für nicht mit dem Europarecht vereinbar erklärt. Große Provider werden nun nicht wie vorgesehen ab dem 1. Juli 2017 speichern.
Die Bundesnetzagentur hat nun erklärt, dass man aufgrund des Urteils des OVG NRW keine Anordnungen oder Maßnahmen in Sachen Vorratsdatenspeicherung vornehmen kann, bis ein Hauptsacheverfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass Provider zwar laut dem immer noch gültigen Gesetz speichern müssten, aber nun nicht mehr mit Bußgeldern rechnen müssen, falls sie dies nicht tun. Rechtskräftige Urteile zur Vorratsdatenspeicherung sind unter anderem im Hauptverfahren vor dem OVG NRW und vom Bundesverfassungsgericht zu erwarten. Dort wurden mehrere Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Große Provider wie die Telekom, Unitymedia, Vodafone und Telefónica wollten nun nach dem Beschluss der Bundesnetzagentur auch tatsächlich die Vorratsdatenspeicherung nicht zum 1. Juli 2017 umsetzen.
[Quelle: Computerbase]